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Mitgliedschaft

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Die Mitgliedschaft wird erst nach der Entrichtung der

Aufnahmegebühr und des Jahresbeitrages, sowie

nach Erhalt der Aufnahmebestätigung durch den

Verein rechtskräftig.

Mitglied kann nur werden, wer die Satzung des

RVS Reit- u. Fahrverein Schönbuch e.V. anerkennt.

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Wir freuen uns über neue Mitglieder! â€‹

Bitte                                  (PDF-Datei) ausdrucken und vollständig ausgefüllt uns zusenden.

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Aufnahmegebühren und Jahresbeiträge (Stand 23.10.2024)

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                                                                                                                                   + Gebühren* für Voltigierbetrieb

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* Gebühren für Voltigierbetrieb:

Für ein Halbjahr:

Anfängergruppen    136.- €    Geschwisterkind 120.- €

Turniergruppen        240.- €    Geschwisterkind 220.- €

Mitgliedsstatus

Anlagenbenutzung:

  • Mitglieder mit dem Status A1 und J1 dürfen die gesamte Reitanlage benutzen. 

  • Voltigierer(innen) (J3) dürfen die Reitanlage nur in den Voltigierstunden benutzen.

  • Mitglieder mit Status A2S und J2S dürfen die Reitanlage nur im Rahmen des Schulunterrichts benutzen.

  • Mitglieder mit Status FA1 und FJ1 dürfen nur die Außenanlagen nutzen, also keine Hallen.

  • Die aushängende Benutzungsordnung und die Bahnregeln sind einzuhalten.

  • Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.

  • Teile der Reitanlage können durch Vorstandsbeschluss zeitweilig gesperrt werden.

  • Ausnahmen und "Gäste"-Reiten sind nur mit vorheriger Genehmigung des Vorstandes möglich.

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Tierhalterhaftpflichtversicherung:

Auf der ganzen Reitanlage und zu allen Reitveranstaltungen sind nur Pferde zugelassen, für die eine Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht. Pferdehalter sind zum Abschluss dieser Versicherung verpflichtet, Reiter sind dafür verantwortlich, dass für ihr Pferd eine solche Versicherung besteht.

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