RVS Holzgerlingen
Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft wird erst nach der Entrichtung der Aufnahmegebühr und des Jahresbeitrages, sowie nach Erhalt der Aufnahmebestätigung durch den Verein rechtkräftig.
Mitglied kann nur werden, wer die Satzung des RVS Reit- u. Fahrverein Schönbuch e.V. anerkennt.
Aufnahmegebühren und Jahresbeiträge (Stand 24.7.2020)
Mitgliedsstatus Aufnahmegebühr Jahresbeitrag
A1Reiter(in) ab 18 Jahre mit Anlagenbenutzung 30.- € 170.- €
A2Reiter(in) ab 18 Jahre ohne Anlagenbenutzung 30.- € 50.- €
A2SReiter(in) ab 18 Jahre im Schulbetrieb 30.- € 50.- €
FA1Reiter(in) ab 18 Jahre, Nutzung nur Außenanlagen 30.- € 110.- €
FJ1Reiter(in) 18 Jahre und jünger, Nutzung nur Außenanlagen 15.- € 90.- €
J1Reiter(in) 18 Jahre und jünger mit Anlagenbenutzung 15.- € 150.- €
J2Reiter(in) 18 Jahre und jünger ohne Anlagenbenutzung 15.- € 30.- €
J2SReiter(in) 18 Jahre und jünger im Schulbetrieb 15.- € 30.- €
Passives Mitglied keine 25.- €
J3Voltigier(in) + Gebühren für den Voltigierbetrieb* 15.- € 25.- € *
+ Gebühren* für Voltigierbetrieb
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* Gebühren für Voltigierbetrieb:
Für ein Halbjahr:
Anfängergruppen 136.- € Geschwisterkind 120.- €
Turniergruppen 240.- € Geschwisterkind 220.- €
Anlagenbenutzung:
Mitglieder mit dem Status A1 und J1 dürfen die gesamte Reitanlage benutzen. Diese Mitglieder können einen Schlüssel für die Hallen beantragen, der gegen ein Pfand von € 30,00 ausgegeben wird. Der Schlüssel darf nicht ausgeliehen werden und ist bei Statuswechsel unverzüglich zurückzugeben.
Voltigierkinder (J3) dürfen die Reitanlage nur in den Voltigierstunden benutzen.
Mitglieder mit Status A2S und J2S dürfen die Reitanlage nur im Rahmen des Schulunterrichts benutzen.
Mitglieder mit Status FA1 und FJ1 dürfen nur die Ausßenanlagen nutzen, also keine Hallen.
Die aushängende Benutzungsordnung und die Bahnregeln sind einzuhalten. Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.
Teile der Reitanlage können durch Vorstandsbeschluss zeitweilig gesperrt werden. Ausnahmen und "Gäste"-Reiten sind nur mit vorheriger Genehmigung des Vorstandes möglich.
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Tierhalterhaftpflichtversicherung:
Auf der ganzen Reitanlage und zu allen Reitveranstaltungen sind nur Pferde zugelassen, für die eine Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht. Pferdehalter sind zum Abschluss dieser Versicherung verpflichtet, Reiter sind dafür verantwortlich, dass für ihr Pferd eine solche Versicherung besteht.
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Wir freuen uns über neue Mitglieder!
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Bitte (PDF-Datei) ausdrucken und vollständig ausgefüllt uns zusenden.
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Geschäftsstelle Siegfried Holzapfel
Telefon 0163 7166538
Obere Straße 9
71155 Altdorf